Stand 20.7.2015
Ein Arzt oder Therapeut darf eine versäumte Sitzung (meist Sitzung-Pauschale bezeichnet) dem Patienten verrechnen. Obwohl es keine dementsprechende Gesetze in der Schweiz gibt, gilt die Anzeige auf einer Terminkarte bereits als genügend. Mehrere Urteile schützen so den Arzt vor ausgefallenen Stunden.
Mehrheitlich und vor allem bei Ärzten und Therapeuten, hat sich die 24 Stunden-Regelung angezeigt. Widerruft ein Patienten einen Termin vor diesen 24 Stunden, verrechnen die Praxen den ausgefallen Termin meistens nicht. Andere zeitliche Vereinbarungen müssen dem Patienten mitgeteilt werden. Am besten auf der Terminkarte.
Einige Praxen behandeln es auch bei Absagen innerhalb der 24 Stunden eher kulant. Bei einer ersten Absage wird nichts verrechnet bei einer zweiten dann schon. Es obliegt der Praxis. Jedoch ist festzuhalten, dass eine versäumte Sitzung verrechnet werden darf.
Kassen bezahlen versäumte Sitzungen in keinem Fall. Es gibt auch Kassen die selbst eine Auflistung einer versäumten Sitzung nicht gedulden und Rechnungen zurückweisen, wenn eine solche aufgeführt wird. Wieder andere Kassen rechnen diese nicht kostenpflichtige Leistung mit dem Patienten ab.
In einigen Praxen gilt die Regel, kann ein solcher Termin dennoch besetzt werden, verrechnen sie nichts, bleibt dieser Termin leer wird der Ausfall berechnet.
Als kleine Hilfe dient eventuell folgender Beitrag >>> dessen Inhalte sich mit den Meinungen unserer Anwendern in etwa decken.
Wie eröffne ich in ChirWin oder PhysWin eine versäumte Sitzung?
Folgende Tafel soll Ihnen helfen.
Wichtig:
Tarif Gruppe: 999, klare Tarifbeschreibung wählen, es ist immer ein Frankenwert und die Gruppe ist ein Taxwert ohne Konsultation. Die Kurzbezeichnung wird in der Rechnung angezeigt.
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