Alles gar nicht so schlimm, aber schützen Sie sich.
Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) betrifft auch Ihre Praxis und tritt per 1.9.2023 in Kraft.
Es betrifft den Arzt, die Patienten, Angestellte und Hilfskräfte wie Reinigungspersonal oder auch Ihre IT-Verantwortlichen. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn Sie Daten von Personen aufnehmen, durch die jemand eindeutig identifiziert werden kann, wie dies geschieht, wenn Sie einen Patienten mit dessen Daten in Ihre Verwaltungssoftware aufnehmen.
Wenn der Patient elektronisch mit seinen Daten erfasst wird, sind Sie als Arzt allein dafür verantwortlich, dass diese Daten geschützt werden. Sie müssen sicherstellen, dass die Informationen vor Veränderungen (Editieren), Löschungen (Delete) oder Weitergabe (Kopieren) geschützt sind oder diese Arbeiten nur durch Personen ausgeführt werden können, die sich ihrer Auswirkungen bewusst sind.
Wenn Sie Daten zu einer Person auf Papier oder elektronisch erfassen, dürfen diese Angaben niemandem zugänglich gemacht werden, der dazu nicht berechtigt ist. Ganz besonders schützenswert sind hier Daten, die Sie als Arzt in einer Anamnese aufnehmen, Informationen, die Sie von einer anderen Stelle erhalten (zum Beispiel Überweisungsberichte), Befundungen von Röntgen, MRI und so weiter.
Weitere Informationen:
Neues Datenschutzgesetzt, analysiert bei FMH
ADMIN – Bund informiert
