KVG – Artikel 42 Abs. 3 – Gültig ab 1.1.2022
Im TP (Tiers Payant) System, bei dem die Rechnungen direkt der Kasse elektronisch gesandt werden, sieht das Gesetz vor, dass die Unterlassung des Versandes einer Kopie der Rechnung an die behandelte Person mit Sanktionen von bis zu 20’000 Franken via Bussen bzw. Verwarnung anfallen können.
Der Gesetzgeber erhofft sich, damit eine weitere Einsparung im Kostendämpfungspaket 1a zu erzielen. Die Weisung, an den Patienten eine Kopie unaufgefordert und kostenlos zuzustellen, gibt es indes seit 3 Jahren. Die Praxen haben aber rigoros auf diese «Forderung» verzichtet und es den Kassen überlassen, bei Bedarf den Patienten eine Kopie zuzustellen.
Die letzte Option ist immer noch möglich, wenn dies mit dem Patienten vereinbart wird. Im Wortlaut: «Will der Patient weiterhin eine Kopie der Leistungsabrechnung von der Kasse, kann der Leistungserbringer auf eine solche verzichten»
Dies bedeutet für unsere Kunden, dass sie von jedem Patienten, jeder Patientin die genaue postalische Anschrift aufnehmen müssen. MediData bietet ab März 2022 den Versand via E-Mail an und verweist zudem auf die eigene APP, die dem Rechnungsempfänger erlaubt die Rechnung als PDF einzusehen.
Die Einstellung zur generellen Kopie wird auf medidata.ch/online eingerichtet.
In ChirWin und PhysWin können Sie die Option «Kopie an den Patienten» und «Email an den Patienten» aktivieren. Da diese Parameter bisher keine Auswirkung hatten, müssen sie bei den kommenden Rechnungen darauf achten.
Beim Versand via E-Mail müssen Sie eine aktive Handynummer und eine aktive E-Mail aufnehmen. Tippfehler können hier zu hässlichen Fehlern führen. Zudem muss der Patient einwilligen, die Kopie der Rechnung via E-Mail erhalten zu wollen. Ab wann Sie diese Option zur Verfügung haben, meldet Ihnen MediData-Netz. Vorgesehen ist der März 2022.
Kopie selber drucken. Sie können in ChirWin hinterlegen, dass Sie die Kopie der Rechnung InHaus drucken möchten. Dies veranlasst einige Ärzte dazu, bei der vermeintlich letzten Behandlung die Rechnung gleich dem Patienten als Kopie mitzugeben. Es reicht, dies auf normales Papier zu drucken, da der Patient diese «Rechnung» eh nicht bezahlen wird.
Probleme gibt es bei der oberen Variante, wenn danach noch an der Rechnung herumgeflickt wird. Bei Praxen wo Leistungen aber täglich kontrolliert und eingegeben werden, kann es schon möglich sein, mit dem letzten Besuch diese Leistungen zu erfassen und die Rechnung gleich auszulösen. Mit dem Satz «Darf ich Ihnen zur Kontrolle gleich eine Kopie Ihrer Rechnung mitgeben» erreicht man zumindest kein Misstrauen.
Dies alles betrifft nicht die Abrechnung von Leistungen bis zum 31.12.2021
In einer Testphase hat sich gezeigt, dass der Mehraufwand an Telefonaten nach der Umstellung bei 20 bis 25% liegt. Auch ist es recht lästig, dass so die telefonischen Anfragen ihre Hauptnummer belegen. Als Tipp bei Anfragen auf einen bestimmten Tag oder eine bestimmte Zeit zu verweisen, leistet immerhin im organisierten Büro Abhilfe.
