Erteilung der Zahlstellenregisternummer (ZSR-Nr.) als Chiropraktor


 

...aus santesuisse.ch link.... http://www.santesuisse.ch/de/dyn_output.html?SID=bb3b338e627de8a7bd1366e1b53e517c&content.void=24251
Die männliche Form gilt analog immer auch für die weibliche


 

Zur Erteilung einer Zahlstellenregisternummer benötigen wir folgende Dokumente (Kopien A4, einseitig kopiert):


 

  • Kantonale Berufsausübungsbewilligung
  • Diplom einer anerkannten Schule für Chiropraktik gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) Art. 40
  • Bestätigung der interkantonalen Chiropraktorenprüfung
  • Diplom der Prüfung Strahlenschutz / Röntgentechnik
  • Nachweis einer zweijährigen praktischen Tätigkeit bei einem zugelassenen Chiropraktor (Artikel 44, Abs. 1, lit.b der Verordnung über die Krankenversicherung KVV)
  • Beitrittserklärung zum Tarifvertrag ausgestellt vom SCG

    Schweizerische Chiropraktoren-Gesellschaft ChiroSuisse
    Sulgenauweg 38
    3007 Bern

    Tel. 031 371 03 01 / Fax 031 372 26 54
    www.chirosuisse.info / mail@chirosuisse.ch
  • EAN Code
    Der EAN Code /GLN (Global Location Number) ist notwendig für die Erteilung der
    Zahlstellenregisternummer. Sie können den EAN Code bei Medwin beantragen.

    Tel. 058 851 28 00 / Fax 058 851 28 09
    www.medwin.ch / info@medwin.ch

Sobald der Fragebogen sowie die erforderlichen Unterlagen bei uns eingetroffen und die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Zahlstellenregisternummer erteilt und mit einem Einzahlungsschein für die einmalige Bearbeitungsgebühr von Fr. 300.- (inklusive 7.6% MwSt) mit Briefpost zugestellt.